AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  drucken

 

  1. Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die in dem Lieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte.

 

  1. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, kann der Mietpreis entsprechend nachberechnet werden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

 

  1. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf den üblichen Versandwegen, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung durch den Vermieter.

 

  1. Geräte-Versicherung

Um sich vor den Folgen von Beschädigung, Diebstahl und Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

 

  1. Gebrauch der Mietsache

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist erst nach Absprache mit dem Vermieter gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

 

  1. Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt der Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang.

Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem beim Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

  1. Haftung des Mieters

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungslosen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung sowie Diebstahl trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht.

 

  1. Lizenzen

Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

 

  1. Rücktritt des Mieters

Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich der Vermieter vor, Stornokosten zu erheben. Bei weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, so werden 15%, bei weniger als 2 Wochen 50% und bei weniger als einer Woche 75% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt ein Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Zahlung von 100% fällig.

 

  1. Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe dritter erforderlich sind.

 

  1. Lieferungen

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

 

  1. Sicherheitsleistung

Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 5.000 Euro, ist der Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.

 

  1. Zahlungshinweise

Der Mietpreis, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, ist bei Rechnungsstellung gem. vereinbartem Zahlungsziel fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen kann der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Für Kunden aus dem Ausland gilt eine 100% Vorkasse bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Dienstleistungen sind Mehrwertsteuer pflichtig.

 

  1. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

 

  1. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

 

  1. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Gerichtsstand ist Hamburg oder nach Wahl von DEKOM der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.

Bei Vermietungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen deutsches Recht als vereinbart.

 

Stand: 08/2010